Schadengutachten Delitzsch: wann es sich rechnet und wann nicht
Ein Cabrio von 2004, 186.997 Kilometer gelaufen, an der linken Seite Kotflügel hinten, Tür und Außenspiegel beschädigt. So sieht der kleinste Fall dieser Seite aus, und er taugt gut als Rechenbeispiel. Der Wagen war 1.889 Euro wert, die Kalkulation kam auf 3.946,39 Euro, das Gutachten weist 209 Prozent Wiederherstellungsaufwand aus. Damit ist er kein Reparaturfall mehr: Ausgezahlt werden 1.889 Euro abzüglich 110 Euro Restwert, dazu 24 Euro für jeden Standtag. Als Schwelle, unterhalb derer ein Kostenvoranschlag genügt, gelten rund 750 Euro. Dieser Fall liegt beim Fünffachen davon. Am Blech war das nicht abzulesen, und darin steckt die eigentliche Schwierigkeit mit der Schwelle: Sie ist ein Ergebnis der Kalkulation und kein Merkmal am Fahrzeug. Wer vorher entscheidet, schätzt, und geschätzt wird von außen fast immer zu niedrig.
Die zweite Frage ist nicht ob, sondern wann. Ruft die gegnerische Versicherung zuerst an und schickt ihren Prüfer, dann hält die Partei, die später überweist, den Zustand deines Fahrzeugs fest. Alles, was du danach noch aufnehmen lässt, ist ein Nachtrag zu einer fremden Feststellung und hat den schwereren Stand. Dazu kommt ein handfestes Problem: Ein Wagen, an dem inzwischen gerichtet wurde oder der durch die Waschanlage war, gibt weniger her als am Tag nach dem Unfall. Solange nichts freigegeben und nichts angefasst ist, liegt die Entscheidung bei dir. Danach reagierst du nur noch auf ein Papier, das jemand anders geschrieben hat. Deshalb steht der Anruf vor allem anderen, und deshalb kostet er auch nichts.
Was am Fahrzeug erhoben wird und was am Schreibtisch entsteht
Wir kommen dahin, wo der Wagen steht: Werkstatt, Stellplatz vor der Haustür, Betriebshof, Abschlepphof, Straßenrand. Ob er noch rollt, spielt keine Rolle. Der Termin beginnt beim Fahrzeug im Ganzen, mit Fahrgestellnummer und Kilometerstand, und geht dann Bereich für Bereich in den Schaden hinein. Zu jeder Stelle gehört ein Bild mit angelegtem Maßstab, damit später niemand über die Ausdehnung streiten muss. Aufgenommen wird auch die Umgebung: Spuren auf dem Belag, Standort, Sichtverhältnisse. Wenn die Haftung strittig ist, trägt dieser Teil den Fall häufiger als das Schadenbild selbst. Am Fahrzeug dauert das dreißig bis fünfundvierzig Minuten, länger nur, wenn Verformungen vermessen oder Anbauteile gelöst werden müssen.
Der größere Teil der Arbeit kommt danach, und deshalb dauert es ein bis zwei Werktage. Für jedes betroffene Teil ist zu entscheiden, ob es ersetzt oder instand gesetzt wird, wie viele Arbeitswerte anfallen und in welcher Stufe lackiert wird. Fahrerassistenzsysteme im Bereich des Anstoßes brauchen nach dem Eingriff eine Kalibrierung, und auch die gehört in die Kalkulation. Daneben läuft die Bewertung des Fahrzeugs: Was kostet heute ein vergleichbarer Gebrauchter? Ohne diese Zahl bliebe offen, ob sich eine Reparatur überhaupt trägt. Erst wenn Kalkulation und Bewertung nebeneinanderliegen, entsteht die Unterlage, auf die sich später alle Beteiligten berufen. Wer sie außer dir bekommen soll, legst du beim Termin fest.
- Instandsetzungskosten
- Teile, Arbeitswerte und Lackierung getrennt ausgewiesen, kalkuliert nach Herstellervorgaben mit den Stundensätzen der Region.
- Wiederbeschaffungswert
- Der Preis, zu dem du heute ein vergleichbares Fahrzeug bekommst. Ohne ihn lässt sich kein Totalschaden feststellen.
- Merkantile Wertminderung
- Der Abschlag, den ein Käufer später macht, weil im Fahrzeugleben ein Unfall steht. Er bleibt auch nach sauberer Reparatur.
- Nutzungsausfall
- Entschädigungsgruppe des Modells und die voraussichtliche Dauer. Beides zusammen ergibt die Zahl der entschädigten Tage.
- Restwert
- Nur beim Totalschaden. Gebote von Betrieben aus der Region, im Dokument mit ihrer Herkunft nachvollziehbar.
Auffahrschäden an den Knoten von B 184 und B 183a bleiben selten klein
Delitzsch hat eine Eigenheit, die man erst auf der Karte sieht: Die beiden Bundesstraßen kreuzen sich nicht einmal, sondern teilen sich zwei Knoten und ein Stück Fahrbahn dazwischen. Der eine liegt rund anderthalb Kilometer westlich des Marktes, wo die Hallesche Straße auf die B 183a wechselt, der andere an der Bitterfelder Straße rund zwei Kilometer nördlich. Dazwischen führt ein gemeinsam befahrener Abschnitt über eine Brücke am Lober. Auf kurzer Strecke fädeln dort zwei Verkehrsströme ineinander, Durchgangsverkehr mit Landstraßentempo trifft auf abbiegenden Ortsverkehr. Das häufigste Schadenbild dort ist der Auffahrunfall beim Einfädeln, und bei diesem Tempo trifft es nicht die Schürze, sondern Träger, Absorber und die Sensorik dahinter.
Ein zweites Muster liefern die drei großen Kreisverkehre: Nordplatz an der Bitterfelder Straße, Eisenbahnstraße am Unteren Bahnhof mit dem Busbahnhof daneben und der achtarmige Kreisel am östlichen Stadtrand, wo der Stadtring auf die Dübener Straße trifft. Dort geht es langsamer zu, dafür ist die Haftung öfter strittig: eingefahren ohne ausreichende Beobachtung, gestreift beim Ausfahren, Aussage gegen Aussage. Das dritte Muster kommt aus den Gewerbegebieten im Norden und im Südwesten. Ein Lastzug setzt an einer ganz anderen Stelle am Pkw an als ein Pkw, deshalb werden Abbiege- und Rangierschäden mit Werkverkehr trotz Schrittgeschwindigkeit teuer. Drei Muster, drei ganz verschiedene Schadensbilder, und jedes davon kommt hier regelmäßig herein.
Warum der Kostenvoranschlag am Ende teurer ist
Ein Kostenvoranschlag hätte beim Cabrio von oben die Reparatur beziffert und wäre damit fertig gewesen. Was darin nicht auftaucht: die 24 Euro für jeden Standtag und der Fahrzeugwert von 1.889 Euro, an dem sich überhaupt erst ablesen lässt, ob eine Instandsetzung wirtschaftlich ist. Das ist kein Vorwurf an die Werkstatt. Ein Kostenvoranschlag ist eine Preisauskunft für eine Werkstattleistung und will nichts anderes sein. Nur enthält er damit keine einzige der Positionen, die neben der Reparatur stehen und zusätzlich gezahlt werden. Im größten Fall dieser Seite fehlt sogar die gesamte Abrechnungsgrundlage: 1.402,40 Euro Fahrzeugwert, 20 Euro Restwert, und die Reparatur wird gar nicht bezahlt.
Der zweite Unterschied ist die Belastbarkeit. Einem Angebot kann man schlicht ein weiteres gegenüberstellen. Einer Feststellung mit Herleitung muss die Gegenseite Punkt für Punkt widersprechen, und dafür braucht sie Gründe. Dazu kommt die Zeit: Sobald repariert ist, gibt es den Zustand nach dem Unfall nicht mehr. Bei strittiger Haftung ist das Gutachten dann das einzige Dokument, das ihn überhaupt festhält. Wer erst reparieren lässt und danach streitet, hat seinen eigenen Beweis verschrottet. Das trifft vor allem Schäden auf Parkflächen, bei denen niemand zugesehen hat und am Ende die Aktenlage entscheidet.
3.946,39 €
Kalkulation am Cabrio von 2004, gut das Doppelte seines Fahrzeugwerts
1 bis 2 Werktage
vom Termin bis zum fertigen Dokument
0 €
zahlst du bei fremdem Verschulden, abgerechnet wird mit dem Versicherer
Häufige Fragen
Kann die Versicherung mir ihren Gutachter vorschreiben?
Nein. Vorschlagen darf sie jemanden, verlangen nicht. Bei fremdem Verschulden liegt die Wahl bei dir, und zwar bevor irgendjemand am Fahrzeug war. Dasselbe gilt für die Aufforderung, Bilder vorab in ein Portal zu laden oder eine bestimmte Werkstatt anzufahren: beides sind Angebote, keine Bedingungen.
Ich rufe heute an. Wann steht ihr in Delitzsch am Fahrzeug?
Ruf am Vormittag an, dann steht der Termin meist schon für den nächsten Tag. Behindert das Fahrzeug den Verkehr oder soll es abgeschleppt werden, versuchen wir es noch am selben. Wir fahren die Kernstadt an, ebenso Kertitz, Beerendorf, Zschepen, Spröda und Poßdorf, dazu Krostitz, Wiedemar und Schönwölkau. Was die Fahrt kostet, siehst du nirgends, weil sie in die Abrechnung mit dem Versicherer gehört.
Muss ich den Wagen irgendwo vorführen?
Nein, die Fahrt übernehmen wir. Das gilt auch für Fahrzeuge, die nicht mehr rollen oder auf einem Abschlepphof stehen. Wichtig ist nur eines: Solange nichts gerichtet und nichts gewaschen wurde, lässt sich der Zustand nach dem Unfall festhalten. Danach nicht mehr.