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Leistung

Nutzungsausfall in Delitzsch: bezahlt wird jeder Tag ohne Auto.

Wer nach dem Unfall keinen Mietwagen nimmt, geht trotzdem nicht leer aus: Für jeden Tag, an dem der Wagen wegen des Schadens steht, gibt es Nutzungsausfall. Der Betrag entsteht aus zwei Feststellungen im Gutachten: der Entschädigungsgruppe, in die dein Modell fällt, und der Zeit, die der Ausfall dauert. In den drei Akten dieser Seite sind das 23 Euro, 35 Euro und 65 Euro je Tag.

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Solera
Unabhängiger Kraftfahrzeug-Sachverständiger unabhängiger Kraftfahrzeug Sachverständiger
autoiXpert
DAT

Nutzungsausfall Delitzsch, so entsteht der Betrag

Der Betrag ist ein Produkt aus zwei Zahlen. Die erste ist der Tagessatz. Er ergibt sich aus der Entschädigungsgruppe, in die das Modell eingestuft ist, und diese Einstufung richtet sich nach Fahrzeugklasse und Ausstattung. Der Kilometerstand geht nicht ein; ein Fahrzeug mit langer Historie rutscht deshalb nicht automatisch nach unten. Auf dieser Seite stehen zwei Beispiele nebeneinander, und beide liegen in Gruppe A: das Cabrio von 2004 mit 24 Euro und der Kleinwagen von 2005 mit 23 Euro am Tag. Für den Kastenwagen nennt die Zusammenfassung dagegen keinen Tagessatz. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen läuft der Ausfall über andere Positionen, und eine Zahl, die das Gutachten nicht ausweist, tragen wir hier nicht nach.

Die zweite Zahl ist die Dauer, und sie ist die umstrittenere. Zu den kalkulierten Arbeitstagen kommt der Vorlauf: die Zeit bis zum Gutachten und die Beschaffung der Ersatzteile. Beim Totalschaden zählt statt der Werkstattzeit die Spanne, die eine Ersatzbeschaffung braucht. Der Kleinwagen dieser Seite zeigt das gut: Weil eine Reparatur nicht mehr in Betracht kommt, nennt sein Gutachten keine Reparaturdauer, sondern 12 bis 14 Kalendertage für die Wiederbeschaffung. Steht diese Feststellung nicht im Dokument, setzt die Gegenseite die Zahl selbst, und sie fällt dann regelmäßig kürzer aus. Gekürzt wird fast immer hier und fast nie beim Tagessatz, weil der Tagessatz in einer Tabelle steht und die Dauer eine Einschätzung ist.

Nutzungsausfall oder Mietwagen: was in Delitzsch mehr bringt

Beides steht dir offen, aber nicht gleichzeitig. Beim Mietwagen zahlt die Gegenseite die Kosten, allerdings nur in der Klasse deines eigenen Fahrzeugs und gemindert um das, was du dir an eigenen Kosten sparst. Verzichtest du, wird für dieselben Tage der Nutzungsausfall ausgezahlt, und über das Geld verfügst du frei. Wer den Wagen selten braucht oder in der Familie ausweichen kann, fährt damit fast immer besser. In Delitzsch fällt dieser Vergleich häufiger zugunsten der Entschädigung aus als anderswo: Von beiden Bahnhöfen fährt die S-Bahn zweimal stündlich, und am Busbahnhof beim Unteren Bahnhof laufen die vier Stadtlinien mit zehn Regionallinien zusammen.

Eine Mischung ist erlaubt und oft die bessere Rechnung: Mietwagen für die Tage, an denen du wirklich fahren musst, Nutzungsausfall für den Rest. Für Tage mit Mietwagen entfällt die Pauschale, sonst bekämst du zweimal dasselbe ersetzt. Wie die Rechnung ausgeht, hängt am Alltag und nicht am Fahrzeug. Wer in einem der Werke Schicht fährt und morgens um fünf losmuss, hat andere Bedingungen als jemand, der aus der Neustadt in zehn Minuten zu Fuß am Markt steht. Der Anspruch selbst hängt an keiner dieser Entscheidungen, sondern allein daran, dass dir die Nutzung tatsächlich gefehlt hat.

Wie viele Tage werden entschädigt?

Entschädigt wird die Dauer, die das Gutachten als erforderlich feststellt, nicht die Zeit, die tatsächlich verstrichen ist. Bei einem Reparaturschaden sind das die kalkulierten Arbeitstage plus eine angemessene Frist für Ersatzteile. Der Kastenwagen auf dieser Seite steht dafür mit vier bis fünf Arbeitstagen im Dokument. Beim Totalschaden zählt die Wiederbeschaffungsdauer, weil ein Ersatzfahrzeug erst gefunden, geprüft, gekauft und zugelassen werden muss; bei den beiden Totalschäden hier sind das jeweils 12 bis 14 Kalendertage. Beide Angaben stehen schwarz auf weiß im Gutachten, damit später niemand schätzen muss und niemand behaupten kann, es habe zu lange gedauert.

Was du nicht zu vertreten hast, geht nicht zu deinen Lasten. Wartet die Werkstatt auf ein Teil, das nicht lieferbar ist, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Umgekehrt gibt es eine Obliegenheit: Sobald das Gutachten vorliegt, musst du dich in angemessener Zeit entscheiden. Wer wochenlang nichts unternimmt, bekommt diese Wochen nicht ersetzt. Und der Anspruch setzt voraus, dass du das Fahrzeug in dieser Zeit hättest nutzen wollen und können. Wer im Urlaub war, im Krankenhaus lag oder den Führerschein nicht hatte, hat für diese Tage keinen Ausfall. Das steht dann auch nirgends, und das ist richtig so.

Gewerblich genutzte Fahrzeuge: statt Pauschale der echte Ausfall

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen greift die Pauschale nicht. Ersetzt wird der tatsächliche Ausfallschaden, also entgangener Gewinn oder die Kosten eines Ersatzfahrzeugs. Für einen Handwerksbetrieb, dessen Transporter das Werkzeug trägt, liegt das regelmäßig deutlich über dem Tagessatz. Nachweisen musst du es allerdings, und zwar mit Zahlen aus dem Betrieb. Das Gutachten liefert dafür den Rahmen: Ausfalldauer und Einstufung stehen fest, die betriebswirtschaftliche Seite kommt von dir. Ohne die festgestellte Dauer fehlt der Rechnung der Anfang, denn entgangener Gewinn ohne Zeitraum ist keine Forderung, sondern eine Zahl ohne Bezug.

Die Alternative sind Vorhaltekosten für Betriebe, die ohnehin ein Reservefahrzeug bereithalten. Welcher Weg günstiger ist, entscheidet der Einzelfall und nicht die Regel. In Delitzsch trifft das viele Betriebe: Die Stadt zählt 5.964 Auspendler gegen 3.864 Einpendler, hat aber zugleich zwei Gewerbegebiete mit eigenem Werkverkehr, dazu Lieferverkehr in die Ortsteile und Pflegedienste, die täglich feste Runden fahren. Wer eine Flotte führt, sollte die Position von Beginn an sauber dokumentieren. Nachträglich lässt sich ein Ausfallschaden kaum noch belegen, und die Gegenseite darf dann nach Unterlagen fragen, die es nicht mehr gibt.

24 € / Tag

Tagessatz des Cabrios von 2004, eingestuft in Entschädigungsgruppe A

12 bis 14 Tage

Wiederbeschaffungsdauer im Totalschadenfall dieser Seite

ohne Mietwagen

wird der Nutzungsausfall ausgezahlt, nicht verrechnet

Häufige Fragen

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ein Zweitwagen im Haushalt steht?

Meistens nicht. Entschädigt wird, dass dir die Nutzung gefehlt hat, und daran fehlt es, wenn ein gleichwertiges Fahrzeug bereitsteht. Anders sieht es aus, wenn der zweite Wagen eine Klasse kleiner ist oder tagsüber von jemand anderem gefahren wird.

Werden auch Sonnabend und Sonntag vergütet?

Ja. Bezahlt wird, dass dir das Auto gefehlt hat, und das gilt sonntags wie montags. Gerechnet wird deshalb in Kalendertagen, auch wenn die Reparaturdauer im Gutachten in Arbeitstagen ausgewiesen ist.

Ich fahre den Wagen erst einmal weiter. Bekomme ich trotzdem etwas?

Nur für die Tage, an denen dir das Fahrzeug tatsächlich gefehlt hat. Wer weiterfährt und die Instandsetzung aufschiebt, hat in dieser Zeit keinen Ausfall. Später ersetzt wird dann die Dauer, die eine Reparatur nach dem Gutachten gebraucht hätte.

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Ruf an, bevor du dem Prüfer zusagst.

Sag uns in zwei Sätzen, was passiert ist und wo der Wagen jetzt steht. Meistens ist danach schon klar, ob ein Gutachten das richtige Mittel ist und was zuerst zu tun wäre. Das Gespräch kostet nichts, und es verpflichtet dich zu nichts.

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